Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3599
BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73 (https://dejure.org/1973,3599)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1973 - 1 StR 24/73 (https://dejure.org/1973,3599)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1973 - 1 StR 24/73 (https://dejure.org/1973,3599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,3599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzucht mit Abhängigen, Blutschande und Unzucht mit einer Person unter vierzehn Jahren - Aufforderung zum Verlassen des Sitzungssaals - Fehlende Protokollierung der Aussage - Verjährung der Strafverfolgung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73
    In fehlerhafter Protokollierung allein liegt selbst in dem Bereich, für den die formelle Beweiskraft des Protokolls gilt (vgl. § 274 StPO), kein Revisionsgrund (BGHSt 7, 162, 163).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73
    Das ist vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, obgleich die Revision die Verurteilung im Falle II 1 nicht angefochten hat (vgl. BGHSt 8, 269).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73
    Soweit die Revision beanstandet, daß das Protokoll die Aussage der Zeugin nicht richtig wiedergibt, verkennt sie, daß die durch § 273 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Protokollierung für das Revisionsverfahren rechtlich keine Bedeutung hat, weil für die Prüfung der Sachrüge nur der im Urteil festgestellte Sachverhalt zugrunde zu legen ist (vgl. BGHSt 21, 149, 151).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht