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BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzucht mit Abhängigen, Blutschande und Unzucht mit einer Person unter vierzehn Jahren - Aufforderung zum Verlassen des Sitzungssaals - Fehlende Protokollierung der Aussage - Verjährung der Strafverfolgung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73
In fehlerhafter Protokollierung allein liegt selbst in dem Bereich, für den die formelle Beweiskraft des Protokolls gilt (vgl. § 274 StPO), kein Revisionsgrund (BGHSt 7, 162, 163). - BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
Auszug aus BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73
Das ist vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, obgleich die Revision die Verurteilung im Falle II 1 nicht angefochten hat (vgl. BGHSt 8, 269). - BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66
Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …
Auszug aus BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73
Soweit die Revision beanstandet, daß das Protokoll die Aussage der Zeugin nicht richtig wiedergibt, verkennt sie, daß die durch § 273 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Protokollierung für das Revisionsverfahren rechtlich keine Bedeutung hat, weil für die Prüfung der Sachrüge nur der im Urteil festgestellte Sachverhalt zugrunde zu legen ist (vgl. BGHSt 21, 149, 151).